Sprachzertifikat und Einbürgerungstest im Antrag richtig zuordnen
Sprachnachweis und Einbürgerungstest sind zwei verschiedene Bausteine. Im Formular und in der Anlagenmappe müssen sie klar getrennt erkennbar sein.
Sprachzertifikat
Prüfen Sie Niveau, Ausstellungsdatum und Namensgleichheit. Kopien sollten alle Seiten umfassen — auch Rückseiten mit Prüfstellenangaben, falls vorhanden.
Einbürgerungstest
Das Ergebniszertifikat gehört als eigene Anlage. Wer einen anerkannten Schulabschluss geltend macht, sollte die Zuordnung im Formularfeld ausdrücklich benennen, damit keine Doppelanforderung entsteht.
In der Beratung
Wir legen beide Nachweise neben die entsprechenden Formularfelder und notieren, ob die Behörde in Ihrer Konstellation zusätzliche Bestätigungen erwartet. Das ersetzt keine behördliche Einzelfallprüfung, verhindert aber typische Zuordnungsfehler.